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   BFH, 06.03.1974 - I R 203/72   

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https://dejure.org/1974,985
BFH, 06.03.1974 - I R 203/72 (https://dejure.org/1974,985)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1974 - I R 203/72 (https://dejure.org/1974,985)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1974 - I R 203/72 (https://dejure.org/1974,985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 111, 529
  • VersR 1974, 1012
  • DB 1974, 2235
  • BStBl II 1974, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.01.1968 - I B 125/64

    Bausparkasse - Kreditunternehmen - Betriebseinnahme - Betriebsstätte -

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    Es stütze sich zwar für seine Auffassung auf das Urteil des BFH vom 24. Januar 1968 I B 125/64 (BFHE 91, 310, BStBl II 1968, 313); dieses Urteil begegne indes insoweit erheblichen Bedenken.

    Folge man dem BFH im Urteil I B 125/64 darin, daß der Begriff der Betriebseinnahmen im Gewerbesteuerrecht nicht anders als bei der Einkommensteuer verstanden werden könne, so könnten bei folgerichtiger Anwendung dieses Grundsatzes weder die Sparbeiträge noch die Darlehnstilgungsbeträge unter die Betriebseinnahmen fallen.

    Wie das FG zutreffend dargelegt hat und auch bereits im BFH-Urteil I B 125/64 ausgeführt worden ist, baut das Gewerbesteuergesetz für die Ermittlung des Gewerbeertrags auf den Vorschriften über die Gewinnermittlung für die Einkommensteuer auf (§ 7 GewStG).

    Soweit im Urteil I B 125/64 Darlehnstilgungsbeträge als Betriebseinnahmen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG angesehen wurden, hält der Senat an dieser seiner Rechtsauffassung nicht mehr fest.

    Bei der Ermittlung des Schwerpunkts der von Zentrale und Außenstellen entfalteten Tätigkeiten ist aber dem Gesamtbild beachtliche Bedeutung beizumessen (vgl. BFH-Urteil I B 125/64).

  • BFH, 02.09.1971 - IV 342/65

    Verlust aus einem betrieblich gegebenen Darlehen bei der

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    Im Hinblick auf die Gewinnermittlung stellen weder der Zufluß der Darlehnsvaluta beim Darlehnsnehmer und der Rückfluß der Darlehnsvaluta beim Darlehnsgeber eine Betriebseinnahme noch die Hingabe der Darlehnsvaluta durch den Darlehnsgeber und die Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehnsnehmer eine Betriebsausgabe dar; hier wird das Vermögen weder vermehrt noch vermindert (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1969 I R 94/67, BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44, und vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • BFH, 08.10.1969 - I R 94/67

    Darlehnsaufnahme - Darlehnshingabe - Gewinnermittlung -

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    Im Hinblick auf die Gewinnermittlung stellen weder der Zufluß der Darlehnsvaluta beim Darlehnsnehmer und der Rückfluß der Darlehnsvaluta beim Darlehnsgeber eine Betriebseinnahme noch die Hingabe der Darlehnsvaluta durch den Darlehnsgeber und die Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehnsnehmer eine Betriebsausgabe dar; hier wird das Vermögen weder vermehrt noch vermindert (vgl. BFH-Urteile vom 8. Oktober 1969 I R 94/67, BFHE 97, 76, BStBl II 1970, 44, und vom 2. September 1971 IV 342/65, BFHE 104, 311, BStBl II 1972, 334).
  • BFH, 21.11.1963 - IV 345/61 S

    Umfang der Betriebseinnahmen eines Beschenkten bei Veranlassung der Schenkung

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    "Betriebseinnahmen" setzen jedenfalls einen ursächlichen Zusammenhang der Einnahmen mit der Unterhaltung eines Betriebes voraus, mit dem Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus gewerblicher Tätigkeit oder selbständiger Arbeit erzielt werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 21. November 1963 IV 345/61 S, BFHE 78, 475, BStBl III 1964, 183).
  • BFH, 17.09.1969 - I 189/65

    Ansatz einer GmbH-Beteiligung - Anteiliges Eigenkapital - Berichtigungstag -

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    Wertänderungen im Betriebsvermögen begründen trotz der durch sie bewirkten Vermögensmehrung oder -minderung weder eine Betriebseinnahme noch eine Betriebsausgabe, weil es an einer tatsächlichen Vereinnahmung oder Verausgabung fehlt (so für den Fall der Abschreibung eines Wirtschaftsgutes auf den niedrigeren Teilwert das BFH-Urteil vom 17. September 1969 I 189/65, BFHE 97, 251, BStBl II 1970, 107, 109).
  • BFH, 29.11.1960 - I 73/59 U

    Berücksichtigung der auf einen früheren Anteilserwerb beruhenden Sonderbilanz

    Auszug aus BFH, 06.03.1974 - I R 203/72
    Es liegt deshalb nahe, diese Vorschriften zur Auslegung auch der Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG heranzuziehen und von ihnen nur insoweit abzuweichen, als sich dies unmittelbar aus dem Gewerbesteuergesetz oder aus dem besonderen Charakter des Gewerbesteuergesetzes ergibt (BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 73/59 U, BFHE 72, 135, BStBl III 1961, 51).
  • BFH, 18.05.1994 - I R 59/93

    Aktivierung des Anspruchs auf Ausschüttungen eines Wertpapierfonds

    Gegenteiliges läßt sich auch nicht der Entscheidung des Senats vom 6. März 1974 I R 203/72 (BFHE 111, 529, BStBl II 1974, 341) zu § 29 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entnehmen, in der bloße Vermögensumschichtungen nicht als Betriebseinnahmen qualifiziert wurden.
  • FG Niedersachsen, 06.08.1997 - IX 466/96

    Arbeitsmittel; Geige; AfA; Anlagevermögen - Restwert einer ausschließlich

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 8. Februar 1974 VI R 326/70 , BFHE 111, 341, BStBl II 1974, 341 [BFH 06.03.1974 - I R 203/72] und die dort erwähnte Rechtsprechung) ist auch auf Arbeitsmittel die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG anzuwenden, nach der Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.
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